Meldestelle der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Alle bei der EKD, den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Einrichtungen Beschäftigten sind bestrebt, ihre Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, wurde ein Portal eingerichtet, mithilfe dessen Sie als berechtigter Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben können.

Vertrauliche Abgabe von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz EKD