In der Grundordnung unserer Landeskirche wird über Grundsätze und Ziele der Arbeit der Kreissynode im Artikel 41 gesagt:
(1) Die Kreissynode ist die Versammlung der Kirchengemeinden und der gemeinsamen Dienste eines Kirchenkreises. Durch ihre Vertretung in der Kreissynode haben sie teil an der Leitung des Kirchenkreises.
Der Kreissynode in unserem Kirchenkreis gehören 77 Synodale darunter 12 berufene Mitglieder an.